Mécanismes de navigation
Positiv
EU Richtlinie zur Umsetzung digitaler Barrierefreiheit
Sehr geehrte Damen und Herren,
ab dem 23. September 2018 müssen in ganz Europa die grundlegenden gesetzlichen Bestimmungen der „Richtline 2016/2102" über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen“ von Ihnen umgesetzt werden. Hierbei sind folgende Fristen zur Umsetzung aus Artikel 12 zu beachtet:
- Websites, die nach oder an dem 23.09.2018 online gegangen sind: ab dem 23.09.2019
- Websites, die vor dem 23.09.2018 bereits online waren: ab dem 23.09.2020
Hieraus ergeben sich folgende Punkte, die Sie beachten müssen:
Allgemein ionas3 und ionas4:
Bitte stellen Sie sicher, dass aus redaktioneller Sicht alle Anforderungen der Verordnung und des BITV erfüllt werden ( z.B. Alternativtexte bei Bildern und Links, Beschreibung bebilderter Informationen, PDF-Dokumente nicht als Bild-Scan ablegen etc.).
Ionas3-Nutzer mit Templateset „Elara“:
Im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten wurde das BITV technisch auf Systemseite umgesetzt.Wir empfehlen jedoch, einen Relaunch der Website mit ionas4 in Betracht zu ziehen, um auch bei allen zukünftigen Entwicklungen auf diesem Gebiet abgesichert zu sein.
Ionas4-Nutzer:
Ionas4 erfüllt alle technischen Anforderungen auf Systemseite. Als zusätzliches AddOn bieten wir Ihnen gerne das BITV-Zusatzpaket an, welches sich aus folgenden Funktionen und Komponenten zusammensetzt:
- Kontrast-Switcher
Funktion zur Darstellung einer alternativen Farbkonfiguration zur Verbesserung der Lesbarkeit für Menschen mit Sehbehinderung.
- Anker-Navigation zur Ermöglichung einer zielgerichteten Tastatursteuerung
Diese Funktion bietet die Möglichkeit, beliebige Abschnitte/Spalten in ionas-Seiten mit Namen und Direkteinsprungs-Möglichkeiten zu versehen, die am Anfang der Seite bei Tastaturbedienung direkt ohne Umwege angewählt werden können, so dass ein langwieriges „Durchklicken“ zum gewünschten Inhalt entfällt. Desweitern werden diese sogenannten Landmarks von assistiven Technologien erkannt und ausgewertet (z.b Screenreader etc.). - Untertitelfunktion für Videos
Zu einem Video können zusätzlich Untertitel ausgespielt werden, die in einer .vtt-Datei zum Video abgelegt werden.
Bei Interesse unterbreiten wir Ihnen gerne ein entsprechendes Angebot. Die oben beschriebenen Punkte können Sie gerne auf folgender Demo-Seite testen: https://demo.ionas.de/metropolis_tokio/bitv (Bitte verwenden Sie als Login: max und Passwort: muster).
Nachweispflicht, Feedback-Mechanismus und Verweis auf Durchsetzungsverfahren
Des Weiteren werden öffentliche Verwaltungen u.a. dazu verpflichtet, einen Nachweis/Erklärung über die Einhaltung der Richtline zu führen, einen Feedback-Mechanismus zur Meldung von Mängeln bereitzustellen und einen Link zu dem Durchsetzungsverfahren zu setzen. (Artikel 7 Richtline 2016/2102 und Durchführungsbeschluss 2018/1523.
Oben beschrieben Punkte müssen von Ihnen umgesetzt bzw. bereitgestellt werden. Sowohl die Verlinkung, das Kontakt/Feedback-Formular als auch der Up- und Download der Erklärung sind mit ionas-Standardmitteln realisierbar.
Für Beratung und die Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit kann auch ein beliebiger externer Sachverständiger zu Rate gezogen werden, z.B.:
BITV-Consult
Detlef Girke
Albrecht-Dürer-Str. 166
97204 HöchbergTelefon: 0931 4173 9070
Telefax: 0931 8049 0262
E-Mail: dg@bitvconsult.de
Internet: https://bitvconsult.de/
Sollten Sie noch Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, stehen wir Ihnen gerne jederzeit unter vertrieb@chamaeleon.de oder 02602 / 101 69 100 zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Chamaeleon AG
Negativ
EU Richtlinie zur Umsetzung digitaler Barrierefreiheit
Sehr geehrte Damen und Herren,
ab dem 23. September 2018 müssen in ganz Europa die grundlegenden gesetzlichen Bestimmungen der „Richtline 2016/2102" über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen“ von Ihnen umgesetzt werden. Hierbei sind folgende Fristen zur Umsetzung aus Artikel 12 zu beachtet:
- Websites, die nach oder an dem 23.09.2018 online gegangen sind: ab dem 23.09.2019
- Websites, die vor dem 23.09.2018 bereits online waren: ab dem 23.09.2020
Hieraus ergeben sich folgende Punkte, die Sie beachten müssen:
Allgemein ionas3 und ionas4:
Bitte stellen Sie sicher, dass aus redaktioneller Sicht alle Anforderungen der Verordnung und des BITV erfüllt werden ( z.B. Alternativtexte bei Bildern und Links, Beschreibung bebilderter Informationen, PDF-Dokumente nicht als Bild-Scan ablegen etc.).
Ionas3-Nutzer mit Templateset „Elara“:
Im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten wurde das BITV technisch auf Systemseite umgesetzt.Wir empfehlen jedoch, einen Relaunch der Website mit ionas4 in Betracht zu ziehen, um auch bei allen zukünftigen Entwicklungen auf diesem Gebiet abgesichert zu sein.
Ionas4-Nutzer:
Ionas4 erfüllt alle technischen Anforderungen auf Systemseite. Als zusätzliches AddOn bieten wir Ihnen gerne das BITV-Zusatzpaket an, welches sich aus folgenden Funktionen und Komponenten zusammensetzt:
- Kontrast-Switcher
Funktion zur Darstellung einer alternativen Farbkonfiguration zur Verbesserung der Lesbarkeit für Menschen mit Sehbehinderung.
- Anker-Navigation zur Ermöglichung einer zielgerichteten Tastatursteuerung
Diese Funktion bietet die Möglichkeit, beliebige Abschnitte/Spalten in ionas-Seiten mit Namen und Direkteinsprungs-Möglichkeiten zu versehen, die am Anfang der Seite bei Tastaturbedienung direkt ohne Umwege angewählt werden können, so dass ein langwieriges „Durchklicken“ zum gewünschten Inhalt entfällt. Desweitern werden diese sogenannten Landmarks von assistiven Technologien erkannt und ausgewertet (z.b Screenreader etc.). - Untertitelfunktion für Videos
Zu einem Video können zusätzlich Untertitel ausgespielt werden, die in einer .vtt-Datei zum Video abgelegt werden.
Bei Interesse unterbreiten wir Ihnen gerne ein entsprechendes Angebot. Die oben beschriebenen Punkte können Sie gerne auf folgender Demo-Seite testen: https://demo.ionas.de/metropolis_tokio/bitv (Bitte verwenden Sie als Login: max und Passwort: muster).
Nachweispflicht, Feedback-Mechanismus und Verweis auf Durchsetzungsverfahren
Des Weiteren werden öffentliche Verwaltungen u.a. dazu verpflichtet, einen Nachweis/Erklärung über die Einhaltung der Richtline zu führen, einen Feedback-Mechanismus zur Meldung von Mängeln bereitzustellen und einen Link zu dem Durchsetzungsverfahren zu setzen. (Artikel 7 Richtline 2016/2102 und Durchführungsbeschluss 2018/1523.
Oben beschrieben Punkte müssen von Ihnen umgesetzt bzw. bereitgestellt werden. Sowohl die Verlinkung, das Kontakt/Feedback-Formular als auch der Up- und Download der Erklärung sind mit ionas-Standardmitteln realisierbar.
Für Beratung und die Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit kann auch ein beliebiger externer Sachverständiger zu Rate gezogen werden, z.B.:
BITV-Consult
Detlef Girke
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97204 HöchbergTelefon: 0931 4173 9070
Telefax: 0931 8049 0262
E-Mail: dg@bitvconsult.de
Internet: https://bitvconsult.de/
Sollten Sie noch Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, stehen wir Ihnen gerne jederzeit unter vertrieb@chamaeleon.de oder 02602 / 101 69 100 zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Chamaeleon AG